Soziotherapie im Sozialpsychiatrischen Dienst
Mit dem Gesundheitsreformgesetz des Jahres 2000 wurde die Soziotherapie als neues Hilfeangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen eingeführt (SGB V, § 37a).
Das soll Soziotherapie erreichen:
Menschen mit psychischen Erkrankungen soll verstärkt geholfen werden:
- ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen
- durch ambulant-medizinische Hilfen in der vertrauten häuslichen Umgebung soll eine Einweisung in ein Krankenhaus vermieden oder aber eine stationäre Behandlung verkürzt werden
- psychosoziale Defizite sollen abgebaut und das Leben in der Gemeinschaft erleichtert werden
- Kontaktfähigkeit und persönliche Initiative der Betroffenen sollen gefördert werden
Voraussetzungen für Soziotherapie:
- schwere psychische Erkrankungen mit diversen Fähigkeitsstörungen
(u.a. Antriebs-, Belastbarkeits- und Verhaltensstörungen)
- Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
- schwere Beeinträchtigung der Kommunikationsfähigkeiten
So läuft Soziotherapie ab:
1. Ein Facharzt verordnet Soziotherapie
2. Ein Betreuungsplan wird gemeinsam entwickelt vom Facharzt, dem Betroffenen
und der entsprechend qualifizierten Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter unseres Sozialpsychiatrischen Dienstes
3. Der Betreuungsplan wird mit der Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht
4. Nach Genehmigung durch die Kasse wird Soziotherapie vom Sozialpsychiatrischen
Dienst durchgeführt (maximal können je Krankheitsfall 120 Stunden in drei Jahren
in Anspruch genommen werden).
Auch Soziotherapeutische Gruppen sind möglich:
Der Sozialpsychiatrische Dienst Karlsruhe führt fortlaufend zwei Gruppen durch:
1. Soziales Kompetenztraining:
Hier trainieren die Teilnehmer unterstützt durch Rollenspiele und Übungen im Alltag:
- ihr Recht durchzusetzen
- bestehende Beziehungen zu Partner und Freunden zu verbessern und
- neue Kontakte zu knüpfen und zu halten
2. Psychoedukatives Training:
Hier lernen die Teilnehmer durch Overheaddemonstration und Gruppengespräche:
- neueste Erkenntnisse über die Krankheit Schizophrenie, Depression und Manie
- die Wirkweise von Medikamenten und deren Nebenwirkungen
- persönliche Frühwarnsymptome zu erkennen und rechtzeitig gegen zu steuern
Eine Anmeldung ist jederzeit beim behandelnden Facharzt oder beim Sozialpsychiatrischen Dienst möglich!
